Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Grundlagen und Bedingungen für unsere Dienstleistungen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Lex Internationalis (im Folgenden "wir", "uns" oder "Kanzlei") und ihren Mandanten (im Folgenden "Mandant" oder "Sie") über die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit der Kanzlei.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2. Mandatsverhältnis und Leistungsumfang

Das Mandatsverhältnis kommt durch die Annahme des Mandatsangebots des Mandanten durch die Kanzlei zustande. Der Mandant erhält eine schriftliche Mandatsbestätigung, sofern nicht bereits ein schriftlicher Mandatsvertrag geschlossen wurde.

Der Umfang des Mandatsverhältnisses wird durch den konkreten Auftrag des Mandanten begrenzt. Die vereinbarte Tätigkeit ist keine Erfolgsverbindlichkeit, sondern eine Dienstleistung, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Wir führen alle Aufträge mit größter Sorgfalt unter Beachtung der für uns geltenden berufsrechtlichen Normen und der Pflichten zur Verschwiegenheit durch.

3. Pflichten der Kanzlei

Die Kanzlei wird die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten.

Die Kanzlei ist verpflichtet, dem Mandanten die Information, die sie im Rahmen des Mandats von diesem erhalten hat, auf Anforderung in angemessenem Umfang zugänglich zu machen. Die Kanzlei legt alle für den Mandanten eingehenden Schriftstücke und Informationen diesem unverzüglich vor.

Die Korrespondenz mit dem Mandanten führt die Kanzlei in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache je nach Vereinbarung.

4. Pflichten des Mandanten

Der Mandant ist verpflichtet, die Kanzlei über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß zu informieren und ihr sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form zu übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit der Kanzlei mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten.

Der Mandant informiert die Kanzlei umgehend über Änderungen seiner Kontaktdaten und über alle für den Mandatsgegenstand bedeutsamen Umstände.

Der Mandant ist zur unverzüglichen Annahme der von der Kanzlei für ihn entgegengenommenen Unterlagen, Erklärungen und Zahlungen verpflichtet.

5. Vergütung und Auslagen

Die Vergütung der Kanzlei richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen sowie dem geltenden Schweizerischen Recht, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

Die Kanzlei ist berechtigt, angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen zu verlangen und die Fortsetzung der Tätigkeit von der Zahlung dieser Vorschüsse abhängig zu machen. Von den Mandanten zu zahlende Vorschüsse werden bei Beendigung des Mandats mit der Vergütung und etwaigen Auslagen von der Kanzlei verrechnet.

Alle Vergütungsforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzüge zahlbar. Auf Vergütungsforderungen der Kanzlei sind Leistungen an Erfüllung statt und erfüllungshalber ausgeschlossen. Zahlungsanweisungen sowie Schecks und Wechsel werden nur unter dem Vorbehalt des Eingangs (nicht an Erfüllung statt) angenommen.

6. Haftung und Gewährleistung

Die Kanzlei haftet dem Mandanten, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr oder ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

Die Haftung der Kanzlei aus dem zwischen ihr und dem Mandanten bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf CHF 1'000'000,00 (in Worten: eine Million Schweizer Franken) beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für ausservertragliche Ansprüche.

Die Kanzlei ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwälte sowie fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich die Kanzlei, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.

7. Verschwiegenheit und Datenschutz

Die Kanzlei ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Mandanten, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Mandanten erfolgen.

Die Kanzlei ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

Der Mandant ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kanzlei Mandatsinformationen an Berufshaftpflichtversicherungen und Rechtsschutzversicherungen weitergibt, wenn dieses zur Bearbeitung des Mandats notwendig ist.

8. Kündigung und Mandatsbeendigung

Soweit nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von dem Mandanten jederzeit gekündigt werden.

Die Kanzlei ist zur Kündigung des Mandats berechtigt, wenn der Mandant seine Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt, wenn er Vorschussleistungen trotz Aufforderung durch die Kanzlei nicht bezahlt oder wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Kanzlei und Mandant erheblich gestört ist.

Die Kanzlei wird nach Beendigung des Mandatsverhältnisses die ihr vom Mandanten überlassenen Unterlagen an diesen auf dessen Kosten zurückgeben. Eine Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen durch die Kanzlei besteht nach Beendigung des Mandats nicht, sofern der Mandant die Herausgabe der Unterlagen verlangt hat.

9. Aufrechnung und Abtretung

Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Kanzlei (Honorare, Gebühren und Auslagen) ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis durch den Mandanten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Kanzlei.

10. Streitschlichtung

Bei allen aus dem Mandatsverhältnis resultierenden Streitigkeiten wird, soweit gesetzlich zulässig, als ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz der Kanzlei vereinbart. Die Kanzlei ist auch berechtigt, Klagen am Wohnsitz des Mandanten zu erheben.

Es gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.

Letzte Aktualisierung: Mai 2025